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Es gilt mindestens die gesetzliche Garantiezeit oder aber die beim Produkt ausgewiesene länger Garantiezeit. Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Hierbei behalten wir uns eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich vor. Die Nutzungsentschädigung ist die erste zwei Jahre nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Bei zweiter Wahl Ware, Retourware oder ähnlicher Ware wird eine Garantie ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung herrühren. Stockflecken erkennen wir grundsätzlich nicht als Beastandungsgrund an. Sie enstehen durch Wärme und Feuchtigkeitsstau unter der Matratze und stehen in keinerlei unsächlichen Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen. Allen Lieferungen und Leistungen von Betten-Direct in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Betten-Direct.
E I G E N T U M S V O R B E H A L T |
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Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
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